Allgemeine Geschäftsbedingungen

IFP Ihr Fachhandelspartner,
Werkzeug + Ausstattungs GmbH

1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Waren und unserer sonstigen Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

2. Angebote, Auskünfte und Beratung:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend bis zu einer Dauer von 30 Tagen. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über technische. Angaben und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgt nach besten Wissen. Sie begründen jedoch keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm zugedachten Verwendungszweck zu überzeugen.

3. Preise:
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Lager IFP mit Standardverpackung, zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Frachtkostenanteil. Massgebend für die Preisberechnung ist der am Bestelltag gültige Listenpreis unserer Lieferanten. Die Lieferung erfolgt ab einem Nettoauftragswert von EUR 250, - frei Haus. Bei einem Nettoauftragswert unter EUR 250, -- erheben wir eine Versandkostenpauschale von EUR 5, --. ( Einzelne Produktgruppen und Produktaktionen können von dieser Regelung ausgenommen werden ) Der Frachtkostenanteil gilt frei Empfangsstation, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versendungsart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu seinen Lasten. Bei einem Auftragswert unter EUR 50, - erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 5, -.

4. Lieferung:
Der Versand gilt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr auf den Besteller über. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit, Mängel oder etwaige Beschädigung zu überprüfen, und uns Verluste, Mängel oder Schäden, ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich anzulegen. Unterläßt der Abnehmer die unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, ausgenommen versteckte Mängel. IFP GmbH behält sich vor, Teillieferungen gegen Berechnung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

5. Rücksendungen
Die Rückgabe von Waren darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Firma IFP erfolgen. Die Ware muß original verpackt und in wiederverkaufbarem Zustand sein. Die Rücklieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Für Rücklieferungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Nettowarenwertes.

6.Zahlungen:
Alle Zahlungen erbitten wir an die IFP Ihr Fachhandelspartner GmbH, gemäß Zahlungsvereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Besteht Zahlungsverzug sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Aufträge ganz oder teilweise zurückzuhalten, oder aber von den bestehenden Aufträgen zurückzutreten.

7. Eigentumsrecht:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Alle Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.. Der Besteller hat insofern kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden, einschließlich aller Nebenrechte, an uns ab. Er bleibt, bis auf Widerruf, zur treuhänderischen Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderung und die Namen und Adressen der Drittschuldner mitzuteilen.

8.Gewährleistung:
Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterläßt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Im übrigen gelten die §§377,378 HGB. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller, nach unserer Wahl, ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgänigmachung des Vertrages verlangen.

9. Schadenersatz:
Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten, den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz von einem viertel des Kaufpreises beschränkt. In jedem Fall ist IFP GmbH berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort unserer Lieferung und aller Verbindlichkeiten ist Berlin. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. 

Berlin – Marienfelde, Juni 2013 - (Fassung 07/2007)